Rezension: Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands
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Wichtige Lücke für den Vogelschutz geschlossen
HÜPPOP, O., BAUER, H.-G., HAUPT, H., RYSLAVY, T., SÜDBECK, P. u. J. WAHL (2013): Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands, 1. Fassung, 31. Dezember 2012. In: Berichte zum Vogelschutz 49/50: 28-83
Die Rote Liste wandernder Vogelarten (RLW) schließt eine Lücke. Während die Rote Liste Brutvögel (RLB) seit über vier Jahrzehnten (4. Fassung 2007) sich im Vogelschutz bewährt hat, fehlte bisher ein entsprechendes Instrument für die wandernden Vogelarten. Erstellt wurde die RLW durch das “Nationale Gremium Rote Liste Vögel“, in dem die wissenschaftlich tätigen Organisationen der Ornithologie und Avifaunistik vertreten sind.
Die neue Rote Liste stützt eine Reihe internationaler Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten, zum Beispiel die Bonner Konvention. Es ist zu hoffen, dass sie für Naturschutzplanungen und bei naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen eine ähnliche Wirksamkeit entfaltet wie die RLB, denn die Entwicklung der Brutbestände wird neben den Faktoren, die im Überwinterungsgebiet wirken, auch von Beeinträchtigungen des Zuggeschehens bestimmt.
Die RLW enthält Vögel, die außerhalb Deutschlands brüten und heimische Brutvögel, die regelmäßig wandern. Betrachtet wurden alle 511 in Deutschland nachgewiesenen Vogelarten. Davon wandern 279 regelmäßig. Hinzu kommen einige Arten, die in Unterarten aufgeteilt sind, und Vertreter unterschiedlicher biogeografischer Populationen, so dass sich eine Gesamtzahl von 305 ergibt. Davon sind 23,3 % gefährdet. Nimmt man die Arten der Vorwarnliste hinzu, weisen ein Drittel aller Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand auf.
Als Beispiel für eine Vogelart, die in Deutschland brütet und regelmäßig wandert, sei der Rotmilan genannt. Dazu schreiben die Autoren der RLW:
„Durch die Errichtung weiterer Windparks in den Aktionsräumen (Durchzug, Nahrungsräume, Brutstandorte) ist eine erhöhte Mortalität und in der Folge eine Abnahme des derzeit noch stabilen Brutbestands des Rotmilans zu erwarten.“
Er ist daher in die Kategorie 3 „Gefährdet“ eingestuft. Die Abgrenzung von der Brutzeit erfolgt nach den Wertungsgrenzen des Methodenhandbuchs des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA). Für den Rotmilan werden diese von Mitte März bis Mitte Juli angegeben. Rotmilan-Daten außerhalb dieses Zeitraums sind also nach der RLW zu betrachten.
Welche Bedeutung die RLW für den Vogelschutz haben kann, soll am Beispiel des EU-Vogelschutzgebietes „Altes Feld bei Dainrode“ verdeutlicht werden.
In der Natura 2000-Verordnung vom 7.3.2008 wird als Ziel für dieses Schutzgebiet ausdrücklich die „Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten“ genannt. Gleichwohl hat sich die Obere Naturschutzbehörde bisher auf den Standpunkt gestellt, dass der Grünlandumbruch in diesem Bereich nicht den Erhaltungszustand beeinträchtige. Die RLB liefert nun eine weitere Argumentationshilfe. Der Goldregenpfeifer hat die Kategorie 1 „Vom Erlöschen bedroht“ und der Kiebitz ist in die Vorwarnliste eingestuft.
Wolfgang Lübcke
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